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Kirgisistan/Bischkek
Sollen die Gemeindebürgermeister direkt von den Bürgern gewählt werden?

Am 11. Juli 2018 fand ein Runder Tisch zum Thema „Sollen die Bürgermeister direkt von den Bürgern gewählt werden?“ in Bischkek statt. Die Veranstaltung wurde von der Vertretung der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralasien organisiert. Mehrere Experten und Vertreter der kirgisischen kommunalen Strukturen nahmen daran teil.

Experten und Vertreter der kirgisischen kommunalen Strukturen

Die Vertretung der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralisten führte dazu zuvor eine Umfrage in den sozialen Netzwerken mit Hilfe neuer Medien durch, an der 135 Personen teilnahmen. 86% aller Beteiligten äußerten die Meinung, dass die Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt werden sollten. 14% aller Befragten waren gegen Änderungen im bestehenden System. Außerdem äußerten die Befragten ihre Meinung zu den Anforderungen an die Bürgermeister: Mindestens 5 Jahre Arbeitserfahrung in der Verwaltung; strengere Regeln bei den Kommunalwahlen und erschwerte Anforderungen an die Kandidaten; Durchführung von Tests zur Prüfung der Kompetenz der Kandidaten; Empfehlung von Kandidaten durch höhere Behörden (hier gab es aber auch die genau widersprüchliche Meinung).   Oft wurde von den Befragten angeführt, dass das schwache Potential der Bürgermeister die Transparenz des kommunalen Haushalts verhindert. Allgemein wurde betont, dass die lokale Bevölkerung sehr wohl weiß, wer die Position eines Gemeinde-Bürgermeisters einnehmen sollte.  

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Bürger in dieser Frage eine andere Meinung vertreten als die zuständigen staatlichen Stellen und für das Recht auf die direkte Wahlen der Bürgermeister eintreten. Sie wollen für das dem Kandidaten gezeigte Vertrauen anschließend seine Rechenschaftspflicht verlangen.

Projektleiter der Stiftung-Hanns-Seidel in Zentralasien, Dr. Max Georg Meier

Die an dem Rundtisch teilnehmenden Bürgermeister unterstützten die Meinung der an der Umfrage teilnehmenden Bürger. Sie bestätigten die vorherrschende Meinung, dass die Bürger besser wissen, wer Bürgermeister sein sollte und welche Arbeit ein Kandidat als Bürgermeister leisten kann. „Im Falle, dass die Bürgermeister direkt von den Bürgern gewählt werden, müssen sie sich gegenüber den Bürgern verantwortlich fühlen“, wurde immer wieder betont. Außerdem wird es keinen Bedarf mehr geben, „dass der Bürgermeister den Abgeordneten der Gemeinderäte Gefallen tun müssen“. Dazu wurde auch die oftmalige fehlende Kompetenz der Abgeordneten betont. „Einige von ihnen würden eigene Interessen verfolgen und nach Gelegenheiten suchen, ihre Taschen zu füllen“(Kommentar eines Teilnehmers). Im Weiteren waren sich die Beteiligten darin einig, dass sowohl für die Abgeordneten der Gemeinden als auch für die Leiter der kommunalen Selbstverwaltungen Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden sollten. Teilnehmende Experten führten jedoch auch an, dass abgesehen von dem System, wie die Bürgermeister gewählt werden (direkt oder indirekt), beide Systeme problematisch erscheinen, falls  sich das verbreitete Bewusstsein bei einigen Bürgern nicht ändert. Sie wiesen darauf hin, dass solche Phänomene wie Tribalismus, Einfluss von Kriminalität und religiösen Ansichten in Entwicklungsländern Wahlen sehr stark beeinflussen und diese manipulieren können.  

„Ich denke, es gibt hier eine Logik. Der Bürgermeister kann nur dann erfolgreich sein, wenn er die Erwartungen der Bürger versteht und deren Unterstützung hat. In Bayern ist der Bürgermeister zugleich auch Leiter des Gemeinderates, und ich glaube, das gleiche System würde auch für Kirgisistan passen", führte Dr. Meier (Hanns-Seidel-Stiftung) abschließend aus. Er erklärte, dass dies dazu beitragen wird, die Beziehung zwischen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat zu stärken, sowie auch die Transparenz ihrer Arbeit zu gewährleisten.

Die Teilnehmer des Runden Tisches kamen zur Schlussfolgerung, dass diese Frage noch einmal direkt mit der Teilnahme von Parlamentsabgeordneten diskutiert und jede der Positionen und Meinungen zusammengefasst an die Zentrale Wahlkommission weitergeleitet werden sollte.