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Für erfolgreiche Stipendiaten
Studienaufenthalte in Bayern

Seit 2011 praktiziert die Vertretung der Hanns-Seidel-Stiftung in Zentralasien für ihre erfolgreichen Stipendiaten kurzfristige Studienaufenthalte in Bayern. Diese Studienaufenthalte sind eine zusätzliche Komponente in der beruflichen Fortbildung von öffentlich und kommunal Bediensteten im Rahmen der von der Stiftung in Kasachstan, Kirgisistan und Tadschikistan implementierten Programme.

Bayern

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Die Reisen nach Bayern tragen zur Entwicklung von Professionalität und zur Erhöhung der Qualifikation der Teilnehmer bei, sie sind eine Art Förderung der Stipendiaten für ihr erfolgreiches Studium im Rahmen der HSS-Masterprogramme, ihr aktives Engagement im beruflichen und sozialen Bereich, sowie für die erfolgreiche Teilnahme an von der Stiftung veranstalteten Wettbewerben.

Die Inhalte der Studienaufenthalte können  je nach den beruflichen Bedürfnissen der Teilnehmer und den spezifischen Herausforderungen in ihren Heimatländer variieren. In der Regel besuchen die Teilnehmer eines Studienaufenthalts praxisorientierte Ausbildungen zu Themen wie dem Aufbau der öffentlichen und kommunalen Verwaltung in Bayern, E-Government, Kundenorientierung von staatlichen Behörden oder Kampf gegen die Korruption. Gefestigt wird der theoretische Teil durch Besuche von öffentlichen und kommunalen Verwaltungsbehörden in Bayern. Von den Studienaufenthaltsteilnehmern wird nach der Rückkehr in ihr Heimatland erwartet, dass sie das erworbene Wissen und die besten bayerischen Erfahrungen in der öffentlichen und kommunalen Verwaltung zu Hause vor Ort (zum Beispiel durch die Durchführung von Mikrotrainings) umsetzen und weitergeben. Deshalb zeigen die Hanns-Seidel-Stiftung und ihre Partnerorganisationen große Verantwortung bei der Auswahl der Teilnehmer für Studienaufenthalte in Bayern.

An solcher Fortbildung können die folgenden drei Kategorien von Absolventen der gemeinsamen Masterprogramme der Hanns-Seidel-Stiftung und ihrer Partnerorganisationen (der jeweiligen nationalen Akademien/des Instituts für öffentliche Verwaltung) teilnehmen:

  1. Die besten Absolventen der gemeinsamen Masterprogramme der Hanns-Seidel-Stiftung und ihrer Partnerorganisationen: Das Hauptauswahlkriterium hierbei ist die Leistung der Absolventen. Die Entscheidung wird gemeinsam von der Hanns-Seidel-Stiftung und ihren Partnerorganisationen (Akademie für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten der Kirgisischen Republik, Akademie für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten der Republik Kasachstan, Institut für öffentliche Verwaltung unter dem Präsidenten der Republik Tadschikistan) getroffen.

  2. Die Absolventen von vergangenen Masterprogrammen, die überdurchschnittliche berufliche und soziale Aktivität in ihren Verwaltungen/NGOs zeigen sowie an den Aktivitäten der Partnerorganisationen und der Hanns-Seidel-Stiftung aktiv/regelmäßig teilnehmen. Als Bewertungskriterium in diesem Fall gilt vor allem der berufliche Aufstieg der Absolventen (siehe die regelmäßig aktualisierte Stipendiatendatenbank der Hanns-Seidel-Stiftung), konkrete Ergebnisse in ihrer Verwaltungsarbeit (NGO-Arbeit), das Einbringen von Vorschlägen und die Umsetzung von neuen Projekten in der Verwaltung/NGO, generell auch ihre Eigeninitiative und ihr erwartetes zukünftiges Potenzial.

  3. Absolventen der Hanns-Seidel-Stiftung, die Gewinner oder Preisträger bei verschiedenen Wettbewerben wurden, die öffentlich von der Hanns-Seidel-Stiftung ausgeschrieben worden waren und die in der Regel mit der Optimierung der Arbeit der öffentlichen und kommunalen Verwaltung sowie von NGOs verbunden sind. Fuer jeden einzelnen Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen und die Bewertungskriterien für die eingegangenen Projekte detailliert beschrieben und veröffentlicht.

Aufgrund der nur beschränkt zur Verfügung stehenden Kontingente und der Unmöglichkeit, alle Stipendiaten der Stiftung bzw. alle Absolventen der gemeinsamen Masterprogramme der Stiftung und ihrer Partnerorganisationen zur Fortbildung nach Bayern zu schicken, werden von der Hanns-Seidel-Stiftung  im Verlaufe des Kandidaten-Auswahlprozesses eine Haupt- und eine Reserveliste  erstellt. Die Bewerber aus  der Reserveliste können dann an der Studienreise teilnehmen, falls Bewerber aus der Hauptliste verhindert sein sollten.